Startseite > EU-Arzneimittel > EMRAmed: zweitgrößter Arzneimittelvertrieb von EU-Arzneimitteln in Deutschland

Re- und Parallelimporte

EMRAmed zählt zu den Markführern bei Re- und Parallelimporten und ist der zweitgrößte Arzneimittelvertrieb von EU-Arzneimitteln in Deutschland.

Um Gesundheitskosten zu sparen, hat der Gesetzgeber erstmalig 1990 eine sogenannte Abgabeverpflichtung von Importen im Sozialgesetzbuch V (§ 130 SGB V) für Apotheker eingeführt. Heute gilt die Preisabstandsklausel: Apotheker sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel über Importe abzudecken. Dabei werden ausschließlich Produkte angerechnet, die mindestens 15 Prozent oder 15 Euro günstiger sind als die deutschen Originalmedikamente. Im Jahr 2010 konnten so direkte Arzneimittelkosten in Höhe von 300 Millionen Euro gespart werden.

Re- und Parallelimport – die Definition
Reimporte sind Medikamente, die nach der Produktion in Deutschland zunächst ins Ausland exportiert werden, um von dort durch einen Reimport wieder auf den deutschen Markt zurück zu gelangen. Parallelimporte sind EU-Arzneimittel, die von multinationalen Pharmakonzernen nicht in Deutschland hergestellt, sondern nach Deutschland importiert werden. Der Parallelimporteur transportiert die Markenarzneimittel parallel zu den multinationalen Pharmakonzernen nach Deutschland.