Re- und Parallelimporte
Seit mehr als drei Jahrzehnten ist EMRAmed im Re- und Parallelimport von Medikamenten aktiv und zählt in Deutschland zu den Marktführern im Handel mit EU-Arzneimitteln.
Re- und Parallelimporte
Reimporte sind Medikamente, die nach der Produktion in Deutschland von den Originalherstellern zunächst ins EU-Ausland exportiert werden. EMRAmed reimportiert diese EU-Arzneimittel dann wieder in den deutschen Markt.
Parallelimporte sind Arzneimittel, die von multinationalen Pharmakonzernen im EU-Ausland hergestellt und nach Deutschland importiert werden. EMRAmed transportiert EU-Arzneimittel parallel zu den Originalherstellern nach Deutschland.
Die Gesetzesgrundlage
Unterschiedliche Gesundheitssysteme und Marktbedingungen innerhalb der EU führen zu Preisunterschieden für den Bezug von Originalmedikamenten. Über Importe von EU-Arzneimitteln lassen sich deshalb erhebliche Kosteneinsparungen realisieren.
Um Kosten für das deutsche Gesundheitssystem zu reduzieren, hat der Gesetzgeber erstmalig zum 1. Januar 1989 eine sogenannte Abgabeverpflichtung von Importen im Sozialgesetzbuch V (§ 130 SGB 5) für Apotheken eingeführt. Heute gilt eine Preisabstandsklausel, die Apotheken verpflichtet, mindestens fünf Prozent aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel über Importe abzudecken. Dabei werden ausschließlich Produkte angerechnet, die mindestens 15 Prozent oder 15 Euro günstiger sind als die deutschen Originalmedikamente. Allein im Jahr 2014 konnten dadurch rund 240 Millionen Euro eingespart werden.
Sicherheit und Qualität von EU-Arzneimitteln
Als pharmazeutisches Unternehmen unterliegt EMRAmed strengsten gesetzlichen Auflagen, um die Qualität der von uns in den Vertrieb gebrachten Arzneimittel sicherzustellen. Wir stellen höchste Qualitäts- und Professionalitätsansprüche an uns selbst und diejenigen, die mit uns zusammenarbeiten.